FFW Egloffstein e.V.
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Brandschutztips

Freihalten der Hydranten von Eis und Schnee

Freihalten der Hydranten von Eis und Schnee

Die Egloffsteiner Feuerwehr stellt bei Einsätzen im Winter immer wieder fest, dass ein großer Teil der für die Entnahme von Löschwasser benötigten Hydranten vereist und oft mit Schnee bedeckt sind.

Hydranten liegen meist auf Gehwegen in Fahrbahnnähe und werden beim Schneeräumen nicht nur übersehen, sondern oft noch bis zu 1 m hoch mit Eis und Schnee zugedeckt. Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt bildet der tauende und wieder gefrierende Schnee einen dicken Eispanzer und macht der Feuerwehr die Löschwasserentnahme fast unmöglich. Eine hierdurch verzögerte Brandbekämpfung kann u.U. Menschenleben kosten und hohe Sachschäden verursachen.

Hauseigentümer, Hausverwaltungen und Hausmeister möchten wir daher daran erinnern, unbedingt die Hydranten für die Feuerwehr von Eis und Schnee freizuhalten. Dies ist übrigens im Straßenreinigungsgesetz auch so vorgeschrieben. Deshalb sollten Hauseigentümer Verpflichtung zur Freihaltung der Hydranten nachkommen.

Eventuell kann der Geschädigte Schadenersatz gegenüber dem zur Räumung Verpflichteten geltend machen.

 Hydranten werden durch 25 cm x 20 cm große weiße Schilder mit rotem Rand kenntlich gemacht. Hinter dem "H" für Hydrant ist der Wasserrohrdurchmesser (in Millimetern) und darunter die Entfernung des Hydranten vom Hydrantenhinweisschild (in Metern) angegeben.

 

Hier ist ein Hinweisschild für einen Hydranten abgebildet.

Der Hydrant befindet sich 3,5 m vor dem Schild und 4,5 m nach rechts.

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Hinweise zum Grillen

Hinweise zum Grillen

Grillen im Freien, sei es im Garten oder an einem der zahlreichen öffentlichen Grillplätze, ist ein beliebtes, weil gemütliches Sommervergnügen. Damit es das auch bleibt und nicht zum Gefahrenherd wird, sollten einige Regeln beachtet werden:

 

  • Halten Sie Kinder vom Grill fern!
  • Spritzen Sie niemals brennbare Flüssigkeiten in einen Grill!
  • Löschen Sie einen Grill niemals mit Wasser!
  • Achten Sie beim Aufstellen des Grills auf einen festen Standplatz und halten Sie Abstand zu brennbaren Materialien. Transportieren Sie den Grill nicht, wenn er in Betrieb ist.
  • Beachten Sie die Windrichtung. Vergewissern Sie sich, dass keine Funken und Glut vom Wind verweht werden. Der Betreiber des Grills ist für Folgeschäden verantwortlich.
  • Behalten Sie den Grill immer im Auge und halten Sie immer eine Löschdecke, einen Eimer Sand oder einen Pulverlöscher bereit. Löschen Sie ihn nicht mit einem Eimer Wasser. Der hierbei entstehende Wasserdampf kann zu Verbrühungen führen.
  • Kinder können Gefahren, wie z.B. Hitze, Stichflammen und Fettspritzer, beim Grillen nicht einschätzen, halten Sie sie daher fern.
  • Verwenden Sie nur handelsübliche Grillanzünder mit GS oder DIN Kennzeichnung. Keinesfalls "Brandbeschleuniger" wie Benzin oder Spiritus, sonst kommt es zu einer blitzartigen Verpuffung. Resultat sind schwerste Verbrennungen.
  • Achten Sie bei Verwendung eines Gasgrills unbedingt darauf, dass die Anschlüsse dicht sind und der Verbindungsschlauch nicht der Hitze ausgesetzt ist. Austretendes Gas ist brandgefährlich.
  • Entsorgen Sie die Grillkohle erst, wenn diese vollständig erkaltet ist. Schütten Sie Glut nicht zum abkühlen auf den Boden. Brand- und Verletzungsgefahr.
  • Sollte es dennoch beim Grillen zu Brandverletzungen kommen, kühlen Sie diese sofort mit viel Wasser, bis spürbare Schmerzlinderung eintritt. Decken Sie die Wunde dann möglichst keimfrei ab, und begeben Sie sich sofort in ärztliche Behandlung.

 

Blaulicht und Martinhorn müssen sein

Blaulicht und Martinhorn müssen sein


Stellen Sie sich vor:

Sie wohnen beim Feuerwehrhaus oder an der Hauptstraße. Nachts um 3 Uhr fährt mit tatütata und Riesenkrach die Feuerwehr an ihrem Haus vorbei.

 

Sie werden wach! Was denken Sie?

 

·        Hoffentlich können die Feuerwehrleute noch rechtzeitig helfen oder

·        Die werden doch nicht zu uns kommen oder

·        Sind alle unsere Kinder zu Hause oder

·        Müssen die so einen Krach machen und mich in meiner wohlverdienten Nachtruhe stören!

 

Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt jede Sekunde. Minuten entscheiden oftmals über Leben und Tod, über kleines Feuer oder Großbrand mit riesigem Sachschaden. Darum muss die Feuerwehr im Schadensfall möglichst rasch an der Einsatzstelle sein. Und dabei helfen ihr die Sonderrechte nach § 35 Straßenverkehrsordnung. Diese können aber nur in Anspruch genommen werden mit Blaulicht und Martinhorn. Es ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“ Das Blaulicht allein ist hierfür unzulässig.

 

Stellen sie sich vor, dass diese „krachmachenden“ Feuerwehrleute

·        Vor 5 Minuten noch selbst in ihren Betten waren – wie Sie

·        Um 6 Uhr wieder zur Arbeit müssen – wie Sie

·        Die nächsten 2 oder 3 Stunden nicht mehr schlafen werden (was oftmals auch für die Familien gilt)

 

Ihre Feuerwehr – Tag und Nacht für sie einsatzbereit – dankt ihnen für ihr Verständnis.